AGB

Verena Böer

Hypnosepraxis / Mentoring

Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (nach dem Heilpraktikergesetz)

Linsengarten 5, 97297 Waldbüttelbrunn

Tel. 0931 – 3292302

  1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Verena Böer

High Performance Mentorin & Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, nachfolgend „Mentorin, Therapeutin“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

1.2 Die Mentorin/Therapeutin erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der ganzheitlichen mental-seelischen Gesundheit und Ernährungsoptimierung, insbesondere in den Bereichen Hypnosetherapie, systemische Therapie, Lebensberatung sowie Unternehmer-Coaching und Mentoring.

  1. Leistungsumfang und Berichtspflicht

2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen der Mentorin/Therapeutin. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungs-/Behandlungsvertrages.

2.2 Die Leistungen der Mentorin/Therapeutin sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen die Mentorin/Therapeutin, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

  1. Änderungen des Auftrags

3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt die Mentorin/Therapeutin die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3 Die Mentorin/Therapeutin ist verpflichtet, dem Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung, zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.

  1. Vergütung

4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung bzw. Bestätigung des Auftrags durch Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrifteinzug sofort und ohne jeden Abzug fällig.

Getroffene Ratenzahlungsvereinbarungen werden automatisch eingezogen, bis der Gesamtbetrag erhalten ist.

Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung der Mentorin/Therapeutin oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der Mentorin/Therapeutin ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Mentorin/Therapeutin alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Mentorin/Therapeutin von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.3 Mit der Beauftragung der Dienstleistung entfällt die Möglichkeit des Auftraggeber vor Beginn oder während der Leistungserbringung vom Vertrag zurückzutreten.

Die Angebote Verena Böer – High Performance Mentorin & Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie richten sich an Privatpersonen und an Gewerbetreibende & Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

Eine Widerspruchsfrist besteht nicht.

4.4 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mentorin/Therapeutin im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in ihrer Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert die Mentorin/Therapeutin unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2 Auf Verlangen der Mentorin/Therapeutin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.3 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit der Mentorin/Therapeutin einbeziehen oder beauftragen.

5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

  1. Haftung der Mentorin/Therapeutin

6.1. Die Mentorin/Therapeutin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

6.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

6.3 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Mentorin/Therapeutin verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

  1. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Die Mentorin/Therapeutin verpflichtet sich, alle Kenntnisse die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über persönliche Daten, Unternehmensdaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Mentorin/Therapeutin unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Die von der Mentorin/Therapeutin angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.

Dies gilt insbesondere für die zur Verfügung gestellten Informationen und Trainings im Rahmen der Mentoring Beratung.

8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht der Mentorin/Therapeutin ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.

  1. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

Der Behandlungsvertrag hat die im Projekt definierte Vertragsdauer und ist nicht kündbar.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform

  1. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die Mentorin/Therapeutin an der ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

10.2 Nach dem Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat die Mentorin/Therapeutin alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

10.3 Die Pflicht der Mentorin/Therapeutin zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei den nach Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  1. Schlussbestimmungen

11.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg, Deutschland.

 

 

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